Allgemeine Geschäftsbedingungen (Entwurf)
§1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der SaaS-Plattform BeviCloud, angeboten von der BeviClean GmbH, Carl-Benz-Str. 5, 56218 Mülheim-Kärlich („BeviClean“, „wir“). Vertragspartner ist die Servicefirma, die sich über das Registrierungsformular anmeldet, vertreten durch die bei der Registrierung angegebene natürliche Person (Firmeninhaber). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Servicefirma werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, BeviClean stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsgegenstand
BeviClean stellt der Servicefirma eine webbasierte Plattform zur Dokumentation von Reinigungs- und wiederkehrenden Prüfnachweisen an Schankanlagen zur Verfügung. Die Plattform umfasst insbesondere:
- Verwaltung von Anlagen, Reinigungs- und Prüfprotokollen inklusive Foto- und Standortdaten
- Nutzerkonten für die Rollen Firmeninhaber und Reiniger
- einen passwort-/linkgeschützten Lesezugriff für Betreiber (Wirte) auf die Nachweise ihrer eigenen Anlagen
- QR-Code-basiertes Aufrufen von Anlagen
Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Plan (siehe §5) und kann sich im Zuge der Weiterentwicklung der Plattform ändern. Ein Anspruch auf den unveränderten Fortbestand einzelner Funktionen besteht nicht, soweit die Kernfunktion der Dokumentation dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§3 Vertragsschluss
Die Servicefirma registriert sich über das Registrierungsformular unter Angabe der erforderlichen Firmen- und Kontaktdaten sowie der gewünschten Zugangsdaten für den Firmeninhaber. Mit Absenden des Formulars gibt die Servicefirma ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn BeviClean die Registrierung im Admin-Bereich freigibt und die Servicefirma hierüber per E-Mail informiert wird. BeviClean behält sich vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§4 Nutzerkonten und Pflichten
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Servicefirma ist verpflichtet, bei Registrierung und im laufenden Betrieb wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese bei Änderungen zu aktualisieren. Konten für Reiniger werden vom Firmeninhaber angelegt; die Servicefirma ist für die Nutzung dieser Konten im Rahmen der Plattform verantwortlich, insbesondere für die ordnungsgemäße Deaktivierung von Konten ausgeschiedener Mitarbeiter. Der Verdacht eines Missbrauchs von Zugangsdaten ist BeviClean unverzüglich mitzuteilen.
§5 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Nutzung von BeviCloud erfolgt zunächst im Rahmen einer kostenlosen Testphase mit den in der Plattform jeweils angezeigten Umfangsgrenzen (Anzahl Anlagen/Mitarbeiter). Nach Ablauf der Testphase bzw. bei Überschreiten der Testphasen-Grenzen ist ein kostenpflichtiger Plan zu wählen. Die jeweils aktuellen Preise, Laufzeiten und Leistungsumfänge der Pläne ergeben sich aus der Plandarstellung innerhalb der Plattform zum Zeitpunkt der Buchung; sie sind bewusst nicht Bestandteil dieses Textes, um Widersprüche bei künftigen Preisanpassungen zu vermeiden. Zahlungsziele, Zahlungsverzug und Abwicklung ergeben sich aus den AGB's der BeviClean GmbH, abrufbar unter www.beviclean.com.
§6 Laufzeit und Kündigung
Laufzeit der Abos ergeben sich aus den aktuellen Planbeschreibungen. Der Vertrag verlängert sich automatisch monatlich, wenn nicht bis zum 15. des Vormonats eine Kündigung bei BeviClean eingegangen ist. Datenschutzerklärung.
§7 Pflichten bei der Dateneingabe
Im Rahmen der Nutzung von BeviCloud gibt die Servicefirma personenbezogene Daten von Betreibern (Wirten) und deren Mitarbeitern in die Plattform ein (z. B. Namen, Kontaktdaten). Die Servicefirma ist als datenschutzrechtlich Verantwortliche im Sinne der DSGVO für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Eingabe dieser Daten allein verantwortlich. BeviClean verarbeitet diese Daten lediglich weisungsgebunden im Auftrag der Servicefirma und haftet nicht für Datenschutzverstöße, die auf einer unrechtmäßigen Dateneingabe durch die Servicefirma beruhen. Näheres regeln die Datenschutzerklärung sowie die gesondert abzuschließende Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV, siehe §9).
§8 Verfügbarkeit und Support
BeviClean ist bemüht, eine hohe Verfügbarkeit der Plattform sicherzustellen, übernimmt jedoch keine Gewähr für einen unterbrechungsfreien Betrieb. Wartungsarbeiten werden, soweit zumutbar, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und nach Möglichkeit angekündigt. Support wird im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten per E-Mail geleistet; eine Reaktionszeit wird nicht zugesichert, soweit nicht gesondert vereinbart.
§9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch BeviClean ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter /datenschutz. Soweit BeviClean im Auftrag der Servicefirma personenbezogene Daten Dritter (insbesondere von Wirten und deren Mitarbeitern) verarbeitet, schließen die Parteien ergänzend eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ab. Diese wird dem Firmeninhaber bei der Registrierung bzw. beim ersten Login zur Bestätigung vorgelegt.
§10 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Alle Rechte an der BeviCloud-Software, ihrer Struktur und Gestaltung verbleiben bei BeviClean. Der Servicefirma wird für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht eingeräumt, die Plattform im vereinbarten Umfang zu nutzen. Von der Servicefirma oder ihren Nutzern eingegebene Inhalte (z. B. Fotos, Protokolldaten) verbleiben im Eigentum der Servicefirma; BeviClean nutzt sie ausschließlich zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung.
§11 Haftung
BeviClean haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§12 Änderungen dieser AGB
BeviClean kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist oder berechtigte Interessen von BeviClean dies gebieten, ohne die Servicefirma unangemessen zu benachteiligen. Änderungen werden der Servicefirma mit angemessener Frist von 4 Wochen in Textform mitgeteilt. Dies ist über ein aktives Zustimmen im Benutzerkonto zu bestätigen.
§13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist die Servicefirma Kaufmann im Sinne des HGB, ist Koblenz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.